22. September 2023

Abrechnungsumstellung beim TV-Kabelanschluss: Sie haben die Wahl!

Viele Haushalte finden die Gebühren für ihren TV-Kabelanschluss bisher gemeinsam mit den Kosten für Aufzugswartung und Winterdienst auf ihrer Nebenkostenabrechnung. Denn der oder die EigentümerInnen haben sich für das ganze Gebäude oder die gesamte Wohnanlage für einen gemeinsamen Lieferanten für Kabelfernsehen und -radio entschieden.

Dieses sogenannte „Nebenkostenprivileg“ hat der Gesetzgeber nun abgeschafft. Denn er möchte, dass sich die BewohnerInnen selbst aussuchen können, ob Sie diese Art der Medienversorgung weiterhin nutzen möchten oder nicht. Daher greift – spätestens am 01.07.2024, häufig aber auch bereits früher – eine Abrechnungsumstellung.

Entweder geht es dann im sogenannten „flexiblen Sammelinkasso“ weiter. Das bedeutet, dass die Abrechnung für diejenigen, die den TV-Kabelanschluss weiter nutzen möchten, weiterhin über die Hausverwaltung läuft.

Oder es werden „Einzelnutzerverträge“ direkt mit den BewohnerInnen abgeschlossen. Diese finden sich dann rechtzeitig vor der jeweiligen Umstellung des Gebäudes im Briefkasten. Achten Sie also auf Post von Cable 4!

Für alle, die dabei bleiben wollen, ändert sich technisch gar nichts: die Versorgung mit dem Signal für Kabelfernsehen und -radio läuft auch nach der Abrechnungsumstellung ganz normal weiter. Nicht einmal ein neuer Sendersuchlauf muss durchgeführt werden. Bei den anderen wird der TV-Kabelanschluss dann gesperrt.

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Wir hoffen, Sie bleiben an Bord. Und genießen weiterhin die Programmvielfalt und -qualität, die Sie gewohnt sind.
Dankeschön!